Definitionen
Das „Roche-Lexikon Medizin“ definiert Krankheit als „subjektives u./oder objektives Bestehen körperlicher u./oder geistig-seelischer Störungen.“ [i] Für den Pschyrembel ist Krankheit die „Störung der normalen Funktionen der Organe oder Organsysteme des Körpers“. [ii] In der Definition des „Pschyrembel“ werden die psychischen Störungen nicht einmal eigens erwähnt; man darf aber voraussetzen, dass sie als Störungen des Nervensystems aufgefasst werden. In beiden Definitionen wäre somit das gemeinsame Band zwischen „geistig-seelischen“ und „körperlichen“ Störungen die Abweichung von einer Norm. Es stellt sich also die Frage, ob die als Störung betrachteten Normabweichungen im psychischen und im physischen Bereich dieselbe Bedeutung besitzen.
Um einen Einstieg in diese Problematik zu gewinnen, betrachten wir zunächst zwei willkürlich ausgewählte Beispiele, nämlich die Gicht und die Zwangsstörung.
Beispiel Gicht
Die Gicht ist eine angeborene, meist bei Männern auftretende Stoffwechselstörung. Sie beruht auf einer Erhöhung des Harnsäurespiegels im Blut bei gestörter Harnsäureausscheidung. Diese sog. Hyperurikämie führt zur Ablagerung von Harnsäure in bestimmten Gelenken, Schleimbeuteln und Sehnenscheiden. Diese Ablagerungen sind nun für die mit dieser Erkrankung verbundenen Beschwerden verantwortlich. Der akute Gichtanfall beginnt plötzlich mit einer äußerst schmerzhaften Rötung und Schwellung der betroffenen Gelenke. Ohne Behandlung vergehen die Anfälle ersten nach Tagen oder gar Wochen, um dann nach einer beschwerdefreien Phase wieder aufzutauchen.
Die mit der Gicht verbundene Normabweichung ist leicht zu erkennen: Erhöhung des Harnsäurespiegels bei verminderter Harnsäureausscheidung. Es handelt sich hier um biologische Werte, die sehr zuverlässig und objektiv gemessen werden können. Die Normabweichung kann in Zahlen ausgedrückt werden. Die gemessenen Differenzen spiegeln unterschiedliche Körperzustände (z. B. Konzentration der Harnsäure im Blut) wieder. Die Gicht ist also als Abweichung von einer medizinischen Norm zu verstehen, die sich biologisch begründen und eindeutig messen lässt.
Beispiel Zwangsstörungen
Das weltweit gebräuchliche Klassifikationsschemata für psychiatrische Krankheiten (DSM-IV) charakterisiert die Zwangsstörung durch folgende Symptome:
Zwangsgedanken
- Wiederkehrende und anhaltende Gedanken, Impulse oder Vorstellungen, die zeitweise während der Störung als aufdringlich und unangemessen empfunden werden, und die ausgeprägte Angst oder Unbehagen hervorrufen,
- Die Gedanken, Impulse oder Vorstellungen sind nicht nur übertriebene Sorgen über reale Lebensprobleme.
- Die Person versucht, diese Gedanken, Impulse oder Vorstellungen zu ignorieren oder zu unterdrücken, oder sie mit Hilfe anderer Gedanken oder Tätigkeiten zu neutralisieren.
- Die Person erkennt, dass die Zwangsgedanken, -impulse oder -vorstellungen ein Produkt des eigenen Geistes sind (nicht von außen auferlegt wie bei Gedankeneingebung).
Zwangshandlungen
-
Wiederholte Verhaltensweisen (z. B. Händewaschen, Ordnen, Kontrollieren) oder gedankliche Handlungen (z. B. Beten, Zählen, Wörter leise Wiederholen), zu denen sich die Person als Reaktion auf einen Zwangsgedanken oder aufgrund von streng zu befolgenden Regeln gezwungen fühlt.
- Die Verhaltensweisen oder die gedanklichen Handlungen dienen dazu, Unwohlsein zu verhindern oder zu reduzieren oder gefürchteten Ereignissen oder Situationen vorzubeugen; diese Verhaltensweisen oder gedanklichen Handlungen stehen jedoch in keinem realistischen Bezug zu dem, was sie zu neutralisieren oder zu verhindern versuchen, oder sie sind deutlich übertrieben. [iii]
Im vorliegenden Zusammenhang ist es nicht erforderlich, die diagnostischen Kriterien der Zwangsstörung im einzelnen zu besprechen. Hier interessiert vielmehr, wie diese Störung als Normabweichung definiert ist. Dies geschieht mit folgenden Formulierungen:
- als aufdringlich und unangemessen empfunden werden ...
- . ausgeprägt ..
- .. übertrieben ...
- . streng zu befolgende Regeln ...
- stehen in keinem realistischen Bezug ..
Die Normabweichung wird hier also eindeutig aufgrund subjektiver Bewertungen festgestellt, denen jeder objektive Maßstab im Sinne eines naturwissenschaftlichen Messvorgangs fehlt.
Die Zwangsstörung wird also im Grund nicht „gemessen“, sondern aus dem Vorhandensein eines Musters des Verhaltens und Erlebens erschlossen. Das Erleben kann dabei ebenfalls nur aus Verhaltensweisen abgeleitet werden, zum Beispiel aus verbalen Äußerungen. Man kann von einem Muster sprechen, weil die Verhaltensweisen und Erlebnisformen häufig gemeinsam beobachtet werden. Und so erscheint es berechtigt, angesichts der statistischen Korrelation auf eine gemeinsame Ursache, nämlich eine Krankheit zu schließen. Dieser Schluss ist allerdings, wie wir später noch sehen werden, keineswegs zwingend.